Tausende fliehen aus den Kriegsgebieten in Ungarn mit ihren besten Freunden, ihren Familienmitgliedern. Tragen ihre kranken oder alten Hunde und Katzen hunderte Kilometer weit über die Grenzen nach Ungarn, der Slowakei oder Polen, um dann teilweise weiter zu reisen.
Normalerweise müssen alle Tiere bei Grenzübergang gechippt und geimpft sein. Viele Aufnahmeländer haben aber für die Flüchtlingswelle eine Ausnahme gemacht. Informationen der einzelnen Länder findet ihr hier bei IFAW Tierschutz.
Und auch für die Einreise nach Deutschland gilt derzeit, dass Tierhalter aus der Ukraine mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres, ohne eine vorherige Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU) 576/2013 zu beantragen, einreisen dürfen.
Die Einreisenden müssen sich aber zwingend an die lokalen Veterinärbehörden wenden, um den Gesundheitsstatus z.B. im Hinblick auf Tollwut checken zu lassen. Gegebenenfalls erfolgen dann weitere Maßnahmen wie das Impfen, Chippen, die Ausstellung eines Heimtierausweis oder aber auch die Isolierung. (Quelle BMEL )
Nun haben es die Tiere nach Deutschland geschafft und die Familien stehen vor einem ganz anderen Problem.
Die Tiere dürfen nicht mit in die Flüchtlingsunterkünfte. Hintergrund ist der Infektionsschutz. Anders als in Europa ist die Tollwut in der Ukraine noch nicht ausgerottet. Also wäre eine Impfung und schließende Quarantäne von 21 Tagen von Nöten. In einer Flüchtlingsunterkunft kaum vorstellbar. Die Verzweiflung der Besitzer*innen ist groß. Es fließen viele Tränen.
Der Tierschutzbund fordert deswegen:
- In den Flüchtlingsunterkünften muss die Haltung von verträglichen Tieren, deren Gesundheitsstatus von einem Tierarzt überprüft wurde, sofort zugelassen werden.
- Die vorgeschrieben Tollwutquarantäne sollte bundesweit mit tierärztlicher Beratung auch in Privathaushalten ermöglicht werden.
- Für die Tiere, die vorübergehend in die Obhut eines Tierheimes gegeben werden, muss die zuständige Kommune eine Erstattung der Kosten zusagen.
- Entstehende Tierarztkosten (z. B. Laborkosten für die Bestimmung der Tollwut-Antikörper-Titer oder Materialkosten für das Setzen eines Mikrochips) müssen geregelt sein und behördlich übernommen werden.
- Kommunen und Länder müssen umgehend zusätzliche Quarantäneunterbringungen schaffen oder dafür sorgen, dass vorhandene, aber bislang nicht zugelassene Unterbringungsmöglichkeiten entsprechend umstrukturiert werden.
- In der Europäischen Union muss ein Sonderhilfstopf aufgesetzt werden, aus dem Tierrettungen insbesondere entlang der Grenze finanziert werden.
- Auch Tierschutztransporte von Tieren aus der Ukraine und private Transporte von mehr als fünf Tieren sollten unter die Einfuhr-Ausnahmeregelung fallen. Notfalls müsste vorausgesetzt werden, dass vor der Einreise das Ziel und die Unterbringung der Tiere geklärt sind
Bis die Politik handelt müssen die Hunde und Katzen in Tierheimen untergebracht werden. Die platzen aber aus allen Nähten und die Kapazitäten sind größernteils schon ausgeschöpft. Viele Privatpersonen bieten sich nun an, Haustiere aufzunehmen. Aber wie sieht das aus, wenn ein Hund nicht gechippt oder geimpft ist.
Das Ministerium geht nach eigener Aussage davon aus, dass das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Hunde und Katzen im Zuge der zu erwartenden Flüchtlingswellen gering ist. Dazu nimmt auch bereits das Veterinäramt im Kreis Warendorf mit einem Schreiben Stellung:
„Das Tollwut Risiko, das durch von ihren Halter*innen auf der Flucht mitgenommene selber gehaltene Hunde und Katzen ausgeht, wird von hier aus deutlich geringer eingeschätzt als jenes, das durch den illegalen Tierhandel besteht. Weiterhin ist es veterinärfachlich nicht nachvollziehbar, ohne reales Tollwutrisiko den traumatisierten Menschen das geliebte Heimtier fortzunehmen und dieses in einer Quarantäneeinrichtung unterzubringen.“
Der Meinung ist auch Dr. med.vet. Tanja Pollmüller, bekannt als Doc Polly. Sie hat ihre Tierarztpraxis in Ahlen und rät aber ebenfalls die sofortige tierärztliche klinische Untersuchung des Tieres
- Überprüfung der zugehörigen Dokumente
- Sofortige Tollwut, AK-Titer Bestimmung zur Beurteilung einer möglichen Gefahr
- Wenn kein Impfschutz dokumentiert ist: Tollwutimpfung vornehmen
Es kamen auch Fragen auf, ob die Unterbringung eines Tieres im eigenen Heim auch für die bereits dort lebenden Haustiere ein Risiko sein kann. Dazu Doc Polly: „Wenn das Tier Krankheiten in sich trägt, kann es die auch übertragen. Deswegen ist der direkte Gang zum Tierarzt auch wichtig. Wenn das Tier augenscheinlich gesund ist, halte ich die Gefahr aber für eher sehr gering. Aber ein Restrisko bleibt“
Eine räumliche Trennung der Tiere minimiert die Gefahr noch zusätzlich. Freiwillige Helfer*innen sollten mindestens eine zwei bis drei-Zimmer Wohnung haben und zeitlich flexibel sein.
An erster Stelle, so denke ich selbst, steht aber jetzt die Rettung der Menschen und Tiere aus der Ukraine im Vordergrund. Hier ein paar Möglichkeiten zu helfen:
Ihr könnt spenden:
- Ukraine Tierrechts Organisation „Uanimals“
- Tierschutzbund: „Ukraine Tier ein Not“
Ihr könnt Mensch mit Tier aufnehmen:
- Meldet Euch über die veröffentlichte Mobil Nummer vom Verein „Notpfote“ per Whats app. 0152 09 36 60 53 Dort hinterlasst Ihr Eure Kontaktdaten und teilt mit wen (z.B. mit Hund oder Katze oder Meerschweinchen) und wann ihr aufnehmen könnt.
- Tragt Euch hier ein, wenn Ihr Menschen und/oder Haustiere aufnehmen könnt: #unterkunftukraine
Ihr könnt Haustiere vorübergehend bei Euch aufnehmen:
- Die Seite Haustier-Info-Ukraine kümmert sich um die Vermittlung von Helfern und Tieren
- Fragt bei Euch in den ansässigen Tierheime oder der Stadt nach. Oft könnt Ihr Euch dort registrieren lassen.
- Facebook Gruppen wie Notpflegestellen und Unterkünfte für Tiere aus der Ukraine | Facebook oder Pflegeplätze für Tiere aus der Ukraine in Leipzig und Umgebung | Facebook
Vielen Dank, dass Ihr Euch zur Aufnahme von Menschen und Tieren aus der Ukraine informiert.
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